Porsche attackiert freie Händler
Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
Nachdem es im Tuner-Streit bis zum BGH gehen musste, damit man zum Beispiel einen Ruf-Porsche auch unter "Porsche" im Kfz Internet anbieten darf, scheint es jetzt in die nächste Runde zu gehen.
Es hagelt mit teuren Anwaltsrechnungen von knapp 2000 € in garnierte Abmahnungen, wenn in der Kopfzeile in Annoncen für neue Porsche kein Hinweis auf die Dauer der Lieferzeit angegeben ist. Zwar ist auch nach Auffassung der BVfK-Juristen die Dauer der Lieferzeit angabepflichtig, jedoch meinen diese auch, dass es ausreichen dürfte, die Lieferzeit in der Fahrzeugbeschreibung darzustellen. Porsche sieht den Aspekt der Lieferzeit jedoch als so erheblich an, dass dieser bereits in der Kopfzeile angegeben werden müsse. Höchstrichterlich ist diese Rechtsfrage nicht geklärt.
Bei Porsche schätzt man das wohl auch kaum anders ein, zieht daher den "Joker Kostenrisiko" und versucht den Streitwert auf 50.000 € festsetzen zu lassen.
So liegen für den bei Gericht Unterliegenden die Kosten der ersten Instanz schon bei knapp 10.000 €. Dies ist natürlich gewollt, um den Abgemahnten trotz guter Aussichten von einer gerichtlichen Klärung der Frage abzuhalten. Doch auch hierfür haben die BVfK-Juristen Antworten: Neben einer Streitwertbeschwerde gibt es weitere Möglichkeiten, der Strategie von Porsche zu begegnen.
BVfK-Wettbewerbsrechtsspezialist Simon Vondrlik (s.vondrlik@bvfk.de) empfiehlt daher, im Falle einer Abmahnung, gleich ob von Porsche oder anderen Unternehmen und Verbänden, frühzeitig Rücksprache mit der BVfK-Rechtsabteilung zu nehmen. Dies kann viel Geld und Nerven sparen.